GENETIC TESTING

SKEPSIS IST ANGEBRACHT

 
Rafael Capurro
 

 
 
Statement zum Abschlusspodium: "Gentherapie zwischen Tabu und Hoffnung" im Rahmen des Colloquium Fundamentale der Universität Karlsruhe (TH): "Der Perfekte Mensch. Perspektiven und Kontroversen in der Gendebate". Universität Karlsruhe (TH), Zentrum für Angewandte Kulturwissenschaft und Studium Generale , 24. Juli 2003. Mitdiskutanten: Dr.med. Heidi Fritzsche (Reproduktionsmedizinisches Zentrum, Jena), Dr. Katrin Grüber (Institut Mensch, Ethik und Wissenschaft, Berlin), Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe (Präsident der Bundesärztekammer, Bonn).
 
 
 
  
 
Zum Thema unserer Podiumsdiskussion möchte ich mich auf die Stellungnahme ("Opinion") No. 18: "Ethical Aspects of Genetic Testing in the Workplace", die im Auftrag des Präsidenten der EU-Kommission von der European Group on Science and New Technologies (EGE) erstellt wurde, beziehen und einige Punkte zur Diskussion stellen. Dabei möchte ich betonen, dass es sich hier um eine persönliche Auswahl einiger Aussagen aus dieser Stellungnahme handelt.

Der Volltext der Stellungnahme, der einen wissenschaftlichen und einen rechtlichen Teil umfaßt, ist in der EGE-Website abrufbar.

Die Diskussion um ethische Fragen von genetischen Tests am Arbeitsplatz wird insbesondere auf 
- "genetic screening", d.h. auf Tests, die darauf zielen, festzustellen, ob eine Person besondere Genvarianten besitzt, und 
- "genetic monitoring", d.h.  auf die regelmäßige Prüfung im Hinblick Veränderungen in den Chromosomen, die in Zusammenhang mit der Arbeitssituation und/oder mit einer vorhergehenden Prädisposition entstanden sein könnten
fokussiert.

Aus ethischer Sicht besteht das Grundproblem genetischer Tests darin, dass sie Anlaß zu Diskriminierung geben können. Die Voraussagekraft und Zuverlässigkeit solcher Tests werden oft überbewertet, so dass ihre Relevanz mit Skepsis betrachtet werden muß, zumindest solange die wissenschaftliche Lage ist, wie sie zur Zeit ist. Die Vorstellung eines genetischen Determinismus ist wissenschaftlich fragwürdig.
 

Im Einzelnen sollte man deshalb aus ethischer Sicht unter anderem Folgendes bedenken:

- Der Arbeitgeber hat die Verpflichtung, die Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen und zugleich Risiken für Dritte abzuwenden. 

- Daraus ergibt sich die Verantwortung seitens des Arbeitgebers, den Arbeitsplatz so zu gestalten, dass das Gesundheitsrisiko für den Arbeitnehmer zumindest eingeschränkt wird.

- Der Arbeitnehmer sollte bei seiner Bewerbung aufgrund der genetischen Tests nicht diskriminiert werden. Er hat aber wiederum die Pflicht, Risiken für Dritte zu vermeiden.

- Der Arbeitnehmer muss bedenken, dass eine medizinische Untersuchung ein Teil der Bedingungen sein kann, um seine Befähigung für den Arbeitsplatz festzustellen. Die medizinische Untersuchung sollte aber kein Selektionskriterium sein, sondern erst nach der Auswahlphase stattfinden.

- Falls genetische Risiken nicht ausgeschlossen werden können, kann "genetic monitoring" nützlich sein, vorausgesetzt der Arbeitnehmer stimmt dem zu ("informed consent"), wobei der Arbeitgeber alles in seiner Macht tun sollte, um Risiken auszuschalten.

- Mit Bezug auf "genetic screening", das Aussagen über die künftige Gesundheit des Arbeitnehmers liefern soll, sollte nur der gegenwärtige Gesundheitszustand Grundlage für die Entscheidung des Arbeitgebers maßgeblich sein. Grund dafür ist es, dass bisher keine Evidenz darüber vorliegt, ob die vorhandenen genetischen Tests eine sichere gesundheitliche Voraussage liefern. 

- Generell gilt, dass die Nutzung von genetischen Tests im Kontext medizinischer Untersuchungen sowie das Vorlegen von vorhergehenden Tests im Hinblick auf die Anstellung ethisch nicht akzeptabel ist. Mit anderen Worten, der Arbeitgeber sollte generell solche Methoden nicht anwenden und er sollte auch nicht den Arbeitnehmer dazu veranlassen, solche Tests durchzuführen. 

- Der Arbeitnehmer hat ein Recht auf den Schutz seiner persönlichen Daten. Eine Weitergabe der genetischen Daten an Dritte, einschließlich an den Arbeitgeber, ohne ausdrückliche Zustimmung des Betroffenen ("informed consent") sollte strikt verboten werden.

- Ein Gesetz sollte festlegen, in welchen Fällen eine Ausnahme zu dieser Regel gemacht werden soll. Die Bedingungen dafür betreffen die Beachtung der genannten Prinzipien, nämlich: Schutz eines Dritten, wissenschaftliche Gewährleistung, dass der Test die einzige gültige und zuverlässige Methode ist, um die benötigte Information zu bekommen, die weitere Verpflichtung des Arbeitgebers, den Arbeitsplatz entsprechend (um-)zu gestalten, sowie die Prinzipien der Verhältnismäßigkeit und der Nicht-Diskriminierung. Das bedeutet, dass der Betroffene nicht unter Druck gesetzt werden sollte, sowie dass er Anspruch auf eine unabhängige medizinische und rechtliche Beratung haben muß. Die Testergebnisse sollten lediglich zu dem Schluß führen können, dass der Betroffene für eine spezifische Aufgabe ungeeignet ist, ohne Angabe der Ursache.

- Die Ergebnisse des "genetic screenning" sollten nicht im Sinne eines genetischen Tests Versicherungen zur Verfügung gestellt werden.  

 
Letzte Änderung: 29. Juli 2017
 
 
    

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