BEMERKUNGEN ZUR PATENTIERUNG VON STAMMZELLEN 

MIT BLICK AUF EINEN EUROPÄISCHEN ETHIKKONSENS

Rafael Capurro

  
 

  
Stellungnahme im Rahmen der dritten Plenarsitzung der Ethisch-Rechtlich-Sozialwissenschaftlichen Arbeitsgemeinschaft des Kompetenznetzwerkes Stammzellforschung NRW am 4. Dezember 2003 in Düsseldorf. Zuerst veröffentlicht in: L. Honnefelder, C. Streffer Hrsg.: Jahrbuch für Wissenschaft und Ethik, Berlin/New York 2004, Bd. 9, S. 377-378. Vgl. European Group on Ethics in Science and New Technologies (EGE) sowie v..Vf.: Philosophical Presuppositions of Producing and Patenting Organic Life.


   

Abstract

Short contribution to the debate on ethical aspects of stem cell research organized by the Arbeitsgemeinschaft des Kompetenznetzwerkes Stammzellforschung NRW (Nordrhein-Westfalen, Germany) on December 4, 2003. The contribution takes reference to the Opinion No 16 "Ethical Aspect of Patenting Inventions Involving Human Stem Cells" issued by the European Group on Ethics in Science and New Technologies (EGE) of the European Commission in May 7, 2002 and particularly to the contributions by Maria C. Freire, Geertrui Van Overwalle and Daniel Kevles. According to the author the question of the moral status of the embryo concerns questions about the possible misuse and human exploitation particularly in the context of global communication media.



Stellungnahme

Als Beilage der Opinion No.16 der European Group on Ethics in Science and New Technologies (EGE) zu ethischen Aspekten der Patentierung menschlicher embryonaler Stammzellen (1) wurde ein Statement von Maria C. Freire, Chief Executive Officer der Global Alliance for TB Drug Development, veröffentlicht. Demnach müssen Forscher der National Institutes of Health (NIH) 5.000,- $ an Gebühren für die Nutzung der Stammzellen aus Wisconsin zahlen. Frau Freire hatte selbst an diesem Abkommen zwischen den NIH und dem WiCell Research Institute mitgewirkt. Wie ich auf dieser Tagung erfahren habe, ist die gleiche Summe auch von deutschen Wissenschaftlern gezahlt worden.

Im Zusammenhang mit der Erarbeitung der EGE-Opinion No. 16, die sich über eine Zeit von ca. anderthalb Jahren erstreckt hat, wurden hearings und round tables veranstaltet. Einige dieser Dokumente, wie die schon erwähnte Stellungnahme von Frau Freire, befinden sich in der gedruckten Version der Opinion, andere, wie die Beiträge von Geertrui Van Overwalle (Universität Löwen) mit dem Titel "Preliminary results of a study on the patenting of inventions related to human stem cell research" und von Daniel Kevles (Yale University) mit dem Titel "Preliminary results on a study on the ethical aspects of patenting life", die anlässlich des round table am 20. November 2001 in Brüssel vorgetragen wurden, können in ihrer Kurzfassung bei der EGE angefordert werden.

Zur Frage nach dem Verhältnis von Ethik und Recht möchte ich auf den Paragraphen 2.10 "Ethische Bewertung von Patentanmeldungen" der EGE-Opinion hinweisen. Dieser Paragraph lautet in der deutschen Übersetzung:

"Nach Artikel 7 der Patent-Richtlinie von 1998 obliegt der Europäischen Ethik-Gruppe generell die Bewertung der ethischen Aspekte der Biotechnologie.
Nach Ansicht der EGE kann es sich im Laufe der Prüfung von Patentanmeldungen als notwendig erweisen, daß außer dieser allgemeinen Bewertung auch ethische Bewertungen durchgeführt werden, bei denen es um ganz spezifische ethishe Dimensionen geht.
Es wäre wünschenswert, dass eine solche ethische Bewertung Teil des Prüfverfahrens nationaler Patentämter oder Europäischer Institutionen wie des EPA wird und dass dafür Beratungsgremien unabhängiger Sachverständiger eingeführt werden."

Es freut mich sehr, dass unsere Arbeit in der EGE von vielen der hier Anwesenden gewürdigt wurde. Das gebe ich gerne an meinen EGE-Kollegen weiter. Ich darf in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass, obwohl die EGE anstrebt, einen Konsens herzustellen, dies manchmal nicht möglich ist. Das gilt z.B. bei der vorliegenden Opinion, die eine abweichende Meinung von Günter Virt (Universität Wien, Institut für Moraltheologie) enthält.

Die EGE hat in dieser Opinion starke Bedenken gegen die Klonierung von Stammzellen zum Ausdruck gebracht. In Paragraph 2.5 heißt es:

"Unter Berücksichtigung dieser ethischen Bedenken, insbesondere der Gefahr von Instrumentalisierung und Kommerzialisierung von Embryonen fordert die Gruppe ein überlegtes Konezpt, das die Patentierbarkeit des Verfahrens der Schaffung von menschlichen Embryonen durch Klonen von Stammzellen ausschließt. Die Gruppe unterstreicht, dass es dringend notwendig ist, dieses Thema öffentlich zu diskutieren."

Im Mittelpunkt unserer Diskussionen in Zusammenhang mit dieser Opinion standen oft Abgrenzungsfragen, zum Beispiel in Bezug auf den Unterschied zwischen Entdeckung und Erfindung oder zwischen dem Natürlichen und den Künstlichen.

In der Opinion haben wir die Schaffung eines EU-Registers unveränderter menschlicher Stammzelllinien gefordert. Ein solches Register, das sowohl embryonale Stammzellen als auch embryonale Keimzellen und Stammzelllinien umfassen sollte, sollte öffentlich zugänglich sein.

Meine persönliche Meinung zur Frage nach dem moralischen Status des Embryos ist weniger metaphysisch und mehr sozialethisch bestimmt: Durch die Globalisierung sind die Möglichkeiten von Ausbeutung und Missbrauch in diesem Bereich kaum abschätzbar. Vielleicht könnte durch eine solche pragmatische Sicht eine Einigung auf internationaler Ebene erreicht werden.


Anmerkung

1. European Group on Ethics in Science and New Technologies (EGE) (2002): Ethical Aspects of Patenting Inventions Involving Human Stemm Cells, in: Jahrbuch für Wissenschaft und Ethik, Bd. 7, 397-411.


 
    

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