INFORMATIONSETHIK NACH KANT UND HABERMAS


Rafael Capurro
 

 

 
 

Erweiterte Fassung eines Vortrags beim IV. Kongreß der Österreichischen Gesellschaft für Philosophie Graz, 28. Februar 1996. Eine kürzere Fassung erschien in: Alfred Schramm, Hrsg.: Philosophie in Österreich 1996, Wien 1996,  S. 307-310.
 

 


 
INHALT
 

Einleitung   

I. Von Kant zu Habermas   
II. Informationsethik heute  

Literatur 

 
 
 
 
Abstract

The development of the global electronic information market gives rise to new ethical and legal questions concerning the kind of liberalisation that such a network makes possible, and the kind of problems related to its design and control at the technical and social level, particularly with regard to the gap between the information poor and the information rich. Following the questions raised by Immanual Kant on freedom of censorship, I give an overview of the new situation taking into consideration "the historical distance of two hundred years" (J. Habermas). Such a theoretical reflection remains without practical consequences if it is not followed by political action. I suggest the creation of an International Information Agency. 
 

Kurzfasssung

Die Entwicklung eines globalen, elektronisch-vernetzten Informa- tionsmarktes stellt uns vor neue ethische und rechtliche Fragen bezüglich der internationalen Freizügigkeit des Informationsaustausches, der Gestaltung und Kontrolle der weltumspannenden technischen Infrastruktur sowie der sozialen Spaltung zwischen Informationsreichen und Informationsarmen. In Anschluß an Kants Ideal der Mitteilungsfreiheit versuche ich "aus dem historischen Abstand von zweihundert Jahren" (J. Habermas) Hauptfragen einer heutigen Informationsethik zu skizzieren. Eine informationsethische Reflexion, welche dem Phänomen der Globalisierung des Informationsmarktes entsprechen will, bleibt aber weitgehend wirkungslos, wenn sie nicht von einem supranationalen politischen Handeln begleitet wird. Ich schlage die Schaffung einer internationalen Informationsagentur vor.  
 
 
 
 
 
EINLEITUNG

Es sieht zunächst so aus, als ob zweihundert Jahre nach Kants Aufforderung, uns mutig dazu zu entschließen, den eigenen Verstand öffentlich zu gebrauchen, diese die besten Aussichten hätte, verwirklicht zu werden, nämlich im Internet. Wie stellte sich aber Kant die Aussöhnung zwischen der aufklärerischen autonomen Mitteilungsfreiheit und den vielfältigen sozialen Zwängen vor?    

In der Schrift Beantwortung der Frage: Was ist Aufklärung? (Kant 1923, AA VIII) schlug er ein duales System vor. Auf der einen Seite sind wir als "Bürger" beim Gebrauch unseres Verstandes eingeschränkt, und zwar durch unterschiedliche militärische, geistliche und politische Systeme. Wir unterstehen im Falle eines "bürgerlichen Postens oder Amtes" einem "Mechanism" und sind "Teil der Maschine", während wir auf der anderen Seite, als "Gelehrte", sprechen oder, genauer, "vor dem ganzen Publikum der Leserwelt" schreiben und dabei "in allen Stücken" von unserer Vernunft "öffentlichen Gebrauch" machen dürfen. Dieses duale System ist so konzipiert, daß der Privatgebrauch den öffentlichen Gebrauch zwar einschränken, aber nicht hindern darf.    

Denn die bürgerlichen Systeme sind nicht autark, sondern "Glied eines ganzen gemeinen Wesens", das wiederum von der "Weltbürger- gesellschaft" umfaßt wird. Diese Weltbürgergesellschaft ist das Forum, vor dem wir als Gelehrte den Mut haben sollten, uns im eigenen Namen zu äußern.    

Kants duales System kehrt nicht nur die Hierarchie um, so daß die Staatsräson der Welträson unterstellt wird, sondern es billigt der Staatsräson sowie auch der Glaubensräson einen eigenen autonomen Machtbereich zu, unter der Voraussetzung, daß die Möglichkeit sich öffentlich zu äußern, nicht "sonderlich" behindert wird. Diese Kantische Konstruktion, seine "Reform der Denkungsart", die durch keine "Revolution" zustande gebracht werden kann, da diese 'nur' den "persönlichen Despotism" abschafft, bringt zunächst mit sich, daß die übliche Bedeutung der Ausdrücke 'privat' und 'öffentlich' umgedreht wird. Öffentlicher Gebrauch heißt der Gebrauch des eigenen Verstandes ohne Einschränkung durch ein im gewöhnlichen Sinne öffentliches Amt.    

Wie aber soll konkret dieses Neben- und Ineinander von öffentlichem und privatem Vernunftgebrauch funktionieren? Kants Antwort: "durch Schriften" für die "Leserwelt". Wir sollten den Mut haben, uns als Privatpersonen "frei und öffentlich" auf diese Art und Weise zu äußern und dies sollte "durch keine Amtspflicht" eingeschränkt sein. In der Schrift Was heißt: Sich im Denken orientieren? (Kant 1923, AA: VIII) betont Kant, daß die Gedankenfreiheit unlösbar mit der Freiheit "seine Gedanken öffentlich mitzutheilen" verbunden ist.    

Kants Öffentlichkeit ist die wissenschaftliche Öffentlichkeit, die universale Gelehrtenrepublik. Ihr Medium sind die gedruckten Schriften. Diese können potentiell von allen gelesen und kritisiert werden, ohne daß dabei der Verstandes- bzw. Vernunftgebrauch (Kant bedient sich in der Aufklärungsschrift beider Termini ohne nennenswerte Unterschiede) amtlich eingeschränkt und dadurch 'privatisiert', d.h.  wesentliche Stücke beraubt wird. Dieser öffentliche Raum ist ein zensurfreier Raum, in dem die dogmatischen Grundsätze der Politik und der Religion in ihrer theoretischen Gültigkeit 'epochal' suspendiert und der öffentlichen Prüfung unterzogen werden.    

Die scheinbare Narrenfreiheit der Gelehrten ist aber gleichwohl nicht anarchisch, sondern "das ganze Publikum der Leserwelt" reguliert sich selbst. Kant appelliert deshalb nicht an den, wie er sagt, "hochmütigen Namen der Toleranz", an eine amtlich verordnete oder erlaubte Gedankenfreiheit, sondern jeder soll von sich aus lernen dürfen, sich diese Freiheit "aus der Rohigkeit" heraus zu erarbeiten. Andererseits droht die Paradoxie, die Kant am toleranten Verhalten seines aufgeklärten Königs beobachtet: "räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt; nur gehorcht!"    

Theorie und Praxis klaffen auseinander. Demgegenüber fordert Kant nicht "einen größeren Grad", sondern "einen Grad weniger" bürgerlicher Freiheit. Er bekämpft dabei die politische mit einer philosophischen Paradoxie: Wenn die Gedankenfreiheit um den Preis des politischen Gehorsams erkauft werden muß, dann ist ihm lieber jene auch in politicis zu besitzen, auch wenn dabei die "Freiheit zu handeln" nicht unmittelbar "ausgewickelt" werden kann. Nicht nur Religion, Künste und Wissenschaften, sondern auch die "Gesetzgebung" sollen also Gegen- stand der freien, öffentlichen und das heißt gedruckten Ausübung der eigenen Vernunft werden.    

Kants Aufspaltung von Gedankenfreiheit und Handlungsfreiheit, seine "Reform der Denkungsart", zielt aber über den Umweg der gedruckten Schriften auf eine Vermittlung zwischen Theorie und Praxis, so daß zwar nicht unmittelbar die Regierungen, wohl aber ihre Grundsätze gewandelt werden können, wodurch dann letztlich auch ein politisch freieres Handeln zustande kommen mag.    

Ist dieses Kantische duale Konstrukt, Gelehrtenfreiheit auf der einen, Bürgerpflicht auf der anderen Seite, heute, im Informationszeitalter, zeitgemäß? Ich möchte zunächst einige Gedanken in Anschluß an Jürgen Habermas' Kritik von Kants Idee des Ewigen Friedens "aus dem historischen Abstand von 200 Jahren" vorausschicken (Habermas 1995), bevor ich im zweiten Teil einige Thesen zu informationsethischen Fragen zur Diskussion stelle.    
  

I. VON KANT ZU HABERMAS


Das Weltbürgerrecht, so Habermas über Kant, soll den Naturzustand zwischen den kriegführenden Staaten beenden und zwar in Analogie zum Gesellschaftsvertrag, der das Ende des Krieges zwischen den Individuen ermöglichen soll. Dabei hat Kant die Analogie so weit gelten lassen, als die dem Gesellschaftsvertrag entsprechende Idee einer Weltrepublik durch eine "fortwährend-freie Assoziation" oder durch einen "permanenten Staatenkongreß" (Kant, Rechtslehre Paragr. 61) ersetzt wird. Die Mitglieder dieses Staatenkongresses sollen sich freiwillig, also moralisch und nicht etwa verfassungsmäßig, verpflichten, einer solchen Assoziation unterordnen, um ihre Interessenkonflikte friedlich zu regeln.    

Wir haben also mit einem dualen System zu tun, wo die Kluft zwischen Staatsräson und Weltbürgergemeinschaft eine Widerspiegelung dessen darstellt, was im Bereich der Gedankenfreiheit die freiwillige Unterordnung der bürgerlichen Systeme unter die theoretische Kritik der Gelehrtenrepublik bedeutet. Der Gedanke ist hier wie dort, daß letztlich die Moral die Fäden der Politik indirekt an sich ziehen wird.    

Der Schlußsatz von Kants Aufklärungsschrift lautet konsequent:    

"Wenn denn die Natur unter dieser harten Hülle den Keim, für den sie am zärtlichsten sorgt, nämlich den Hang und Beruf zum freien Denken, ausgewickelt hat; so wirkt dieser allmählich zurück auf die Sinnesart des Volks (wodurch dieses der Freiheit zu handeln nach und nach fähiger wird) und endlich auch sogar auf die Grundsätze der Regierung, die es ihr selbst zuträglich findet, den Menschen, der nun mehr als Maschine ist, seiner Würde gemäß zu behandeln" (Kant 1923, AA VIII: 41-42).
Im Licht der Geschichte der letzten zweihundert Jahre kommen aber, so Habermas, drei Entwicklungen entgegen, die die Kantischen Prämissen fragwürdig und sein Konstrukt reformbedürftig erscheinen lassen. "Wenn die Natur unter dieser harten Hülle...", schreibt Kant und er traut dabei, so Habermas, im Hinblick auf den Weltfrieden drei natürlichen Tendenzen, nämlich:    
  • der republikanischen Regierungsart,
  • der Kraft des Welthandels
  • und der Funktion der politischen Öffentlichkeit.
Zum ersten:    

Kant konnte nicht erkennen, daß Republiken sich zu nationalistischen Staaten entwickeln würden, wo also die Menschen doch nur "als Maschinen" gebraucht wurden. Zugleich aber tendieren demokratische Staaten dazu, sich "weniger bellizistisch" zu verhalten als autoritäre Regime.    

Zum zweiten:    

Der freie Handelsgeist mündete in die kapitalistische Ausbeutung, in Imperialismus und Bürgerkrieg. Erst die Katastrophen des 20. Jahrhunderts führten zu einer Abschwächung der einzelstaatlichen Interessen zugunsten "einer eigentümlichen Diffusion der Macht selber".    

Zum dritten:    

Kant rechnete mit der Möglichkeit einer öffentlichen freien Diskussion über das Verhältnis zwischen den Verfassungsprinzipien und den "lichtscheuen" Absichten der Regierungen. Dabei rechnete er, so Habermas,    

"natürlich noch mit der Transparenz einer überschaubaren, literarisch geprägten, Argumenten zugänglichen Öffentlichkeit, die vom Publikum einer vergleichsweise kleinen Schicht gebildeter Bürger getragen wird." (Habermas 1995, 11)
Kant dachte also, kurz gesagt, an die Öffentlichkeit der "Gelehrten". Was er nicht voraussehen konnte, war, so Habermas,    
"den Strukturwandel dieser bürgerlichen Öffentlichkeit zu einer von elektronischen Massenmedien beherrschten, semantisch degenierten (sic), von Bildern und virtuellen Realitäten besetzten Öffentlichkeit." (a.a.O.)
Kant konnte also nicht, wiederum kurz gesagt, mit der Informationsgesellschaft rechnen. Habermas läßt aber dabei beiseite, daß für Kant die sprechende Aufklärung eine schreibende sein sollte und zwar gerade aufgrund der von ihm "hellsichtig" (Habermas) antizipierten weltweiten Öffentlichkeit. Daß es eher Habermas ist, der an eine 'sprechende' Aufklärung denkt, zeigen seine Beispiele von UNO-Konferenzen. Ob Kants duales System die Vermittlung zwischen Moral, Recht und Politik so vernachlässigt, wie Habermas meint, scheint mir fraglich. 

Entscheidend ist die Tatsache, daß im Informationszeitalter die gedruckten Schriften nicht mehr als das Medium der Aufklärung gelten können, was aber Kant nicht voraussehen konnte. Allerdings bedurfte es der totalitären Erfahrungen des 20. Jahrhunderts, bis am 10. Dezember 1948 die Vereinten Nationen die "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte" verabschiedeten. In Artikel 19 heißt es:   

"Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht umfasst die Freiheit, Meinungen unangefochten anzuhängen und Informationen und Ideen mit allen Verständigungsmitteln ohne Rücksicht auf Grenzen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten" (Heidelmeyer 1982).
Habermas versucht Kants Idee des Ewigen Friedens "angesichts der heutigen Weltlage" zu reformulieren. Er postuliert erstens die Institutionalisierung eines Weltbürgerrechts, ausgestattet mit Hand- lungsfunktionen, zweitens, verlangt er nach einem Strafgerichtshof und drittens schlägt er vor, das Problem einer "stratifizierten" Weltgesellschaft, oder, anders gesagt, das Problem der Spannungen zwischen der 'ersten' und der 'dritten' Welt, mit Hilfe eines umspannenden Grundkonsenses im Rahmen der Vereinten Nationen zu lösen. Dieser Konsens bestünde darin, dass alle Mitglieder akzeptieren, gleichzeitig in Frieden zu leben, obwohl sie politisch, ökonomisch und kulturell ungleichzeitige Entwicklungen vollziehen, ferner in einer normativen Übereinstimmung über Menschenrechte, jenseits von strittigen kulturbedingten Interpretationen, und schließlich im Einverständnis bezüglich eines anzustrebenden Weltfriedens, anstelle eines bloß zu vermeidenden (Welt-)Krieges. 

Ich finde Habermas' Diagnose der Lage der politischen Öffentlichkeit und seinen Therapievorschlag mangelhaft. Habermas äußert sich ganz unmißverständlich und im pejorativen Sinne kulturkritisch, wenn er über den Wandel von einer "transparenten", "literarisch geprägten, Argumenten zugänglichen Öffentlichkeit" zu einer "von elektronischen Massenmedien beherrschten, semantisch degenierten (sic), von Bildern und virtuellen Realitäten besetzten Öffentlichkeit" spricht. 

Er ist dabei offenbar mit der medialen Verunreinigung seiner rationalen Kommunikationsgemeinschaft ganz und gar unzufrieden. Anstelle des Kantischen Dualismus zwischen Bürgerpflicht und Gelehrtenfreiheit gilt jetzt der Dualismus zwischen der Pseudo-Öffentlichkeit der sprachlosen und/oder Irrealitäten verbreitenden Massenmedien versus einem in der UN institutionalisierten Weltdialog auf einer erst herzustellenden Konsensbasis. Habermas betrachtet die UN-Konferenzen als "bloße Thematisierung überlebenswichtiger Probleme", als Appelle an die "Weltmeinung", und gesteht den nichtstaatlichen Organisationen, den NGOs (Non-Governmental Organizations), eine gewisse Rolle bei der "Herstellung und Mobilisierung übernationaler Öffentlichkeiten" zu. 

Er würdigt immerhin die Möglichkeiten der elektronischen Massenmedien für die NGOs bei der Schaffung einer solchen "international vernetzten Zivilgesellschaft". Zugleich aber belegt er, gleichsam mit Affekt, die Umfunktionierung der 'sprechenden' Aufklärung (in Wahrheit sollte sie ja eine 'schreibende' sein) "sowohl für eine sprachlose Indoktrination wie für eine Täuschung mit der Sprache"! Diese Aussage wirkt zunächst widersprüchlich, denn wo sprachlose Indoktrination, kann kaum eine Täuschung mit der Sprache stattfinden. Wenn man beide Möglichkeiten auseinanderhält, wirkt diese Verurteilung oberflächlich und pauschal: Die Bilder der Massenmedien (zwei Pauschalierungen) werden zu Indoktrinationszwecken gesendet. Wer sendet sie? Inwiefern? Welche Doktrinen? Und dort wo gesprochen (weitere Pauschalierung), handelt es sich auch um eine Täuschung (abermalige Pauschalierung): Wir machen uns vor, mit rationalen Argumenten (die gibt es offenbar irgendwo in biotopischer Frankfurter Reinkultur) umzugehen. 

Um mit Kant gegen Habermas zu argumentieren: Auch und gerade über Weltinstitutionen mit ihren Prinzipien und Erklärungen ist eine medial hergestellte Weltöffentlichkeit anzusetzen, wo jeder universale Konsens dem autonomen Vernunftgebrauch unterstellt werden kann. Dass hierfür eine Weltvernetzung, wozu das heutige Internet nur eine bescheidene Vorstufe sein mag, ganz andere von Kant nicht geahnte Möglichkeiten von Kritik und Dissens - aber auch, wie anschließend zu zeigen ist, von Kolonialisierung und Gleichschaltung - als die gedruckten Schriften bietet, dürfte klar sein. 

Die globale elektronisch-vernetzte und multimediale Kommunikation ist in der Tat weder Kants "Leserwelt" der Gelehrten noch Habermas' transparente Gesellschaft der rational face to face Argumentierenden, aber sie könnte eher stratifizierte Grenzen der Weltöffentlichkeit auflockern als eine womöglich scheinbar konsensuelle Prinzipienvereinbarung, bei deren Anwendung die "lichtscheuen" Absichten der Regierungen verdeckt bleiben, wenn man sie nicht im Kantischen Sinne öffentlich kritisiert. 

  II. INFORMATIONSETHIK HEUTE

Damit will ich keineswegs bestreiten, daß die heutige Vernetzung der Weltöffentlichkeit, sowohl was Massenmedien, wie Rundfunk und Fernsehen, als auch, was das Internet anbelangt, weit entfernt von einer Chancengleichheit zwischen der ersten und der dritten Welt ist. Die Kluft zwischen den Informationsreichen und den Informationsarmen wird sich womöglich verschärfen, ja sie ist in vieler Hinsicht (z.B. Aufbau und Verteilung von Netzen und Servern, computer literacy) bereits stratifiziert (Capurro 1995).  

Aber aus dem historischen Abstand von zweihundert Jahren können wir uns fragen, ob die Art von Weltöffentlichkeit, die sich Kant mit Hilfe der Schriften erträumt hat, nur im entferntesten mit dem vergleichbar ist, was die elektronische Weltvernetzung bietet oder bieten kann. Aus der UN eine Art Weltgewissen konstruieren zu wollen und dieses einer unübersichtlichen, sprachlosen, indoktrinierenden und täuschenden medialen Öffentlichkeit gegenüberzustellen, läuft den eigentlichen Intentionen Kants zuwider. 

Wenn heute nach einem informationsethischen Weltkonsens auf der Grundlage der Menschenrechte gesucht wird, dann könnte Habermas' Idee eines universalen Grundkonsenses zum Beispiel in Form einer UN-Informationsagentur (unter dem Dach der UNESCO?) konkretisiert werden. Es würde aber bedeuten, Kant auf den Kopf zu stellen, würde man aus dieser institutionalierten Weltöffentlichkeit in Sachen Informationsfreiheit den nicht mehr hinterfragbaren Horizont des eigenen Vernunftgebrauchs zu machen. Für Habermas ist, so scheint es, die UN selbst der Ort der rationalen Diskussion, während die elektronischen Medien, zumindest teilweise, eine Bedrohung, ja Irreführung des rationalen Denkens darstellen. Eine universale Institution bleibt eine Instanz, wodurch die Partikularinteressen der Teilnehmerstaaten sich artikulieren können. Aber nicht nur diese Artikulation bedarf der Möglichkeit einer kritischen Überprüfung mit dem eigenen Verstande, sondern auch ihre Grundlage, die Menschenrechte selbst also, bedürfen einer ständigen öffentlichen Revision. Der von Habermas ersehnte Konsens und der sich daran anschließende institutionalisierte Diskurs müssen, der Kantischen Intention nach, permanent der öffentlichen nicht-institutionalisierten Kritik unterzogen werden. Denn auch ein UN-Amt ist ein Amt und schränkt den Gebrauch der Vernunft auf den erreichten Minimalkonsens ein. Schaffen wir aber keine (UN-)Informationsagentur, dann haben wir kein fachkundiges internationales Forum, wo internationale Konflikte bis hin zu cyberwars gelöst oder entschärft werden könnten. 

Die Spannweite gegenwärtiger nationaler Bemühungen um die Kontrolle des 'free flow of information' reichen von Clinton/Gore Global Information Infrastructure (GII), über die bayerischen Pornographieparagraphen bis hin zu protektionistischen und fundamentalistischen Hemmnissen aller Art. Was dabei zum Vorschein kommt, ist, daß das allgemeine Menschenrecht auf freie Meinungsäußerung und informationelle Selbstbestimmung nicht losgelöst von staatlichen Verfassungen sowie von kulturellen Traditionen aufgefaßt werden kann. 

MIT-Präsident Charles M. Vest hat in seinem Bericht für das Studienjahr 1994/95 die offene Frage nach dem Verhältnis zwischen der Globalisierung des Informationsmarktes und den Nationalstaaten folgendermaßen formuliert:   

"Wir wissen nicht wie sich die rasche Ausbreitung vernetzter elektronischer Kommunikation auf den Nationalstaat auswirken wird. Die enorme kollektive Bandbreite des Internet unterscheidet es beträchtlich vom Telefon, und es besitzt das Potential, eine neue Art "Gesellschaft" zu schaffen. Wir können nicht voraussagen, ob wir eine Gesellschaft sehr lokaler Netze haben werden, die sich um Individuen und kleine Gruppen zentrieren, oder eine globale Gesellschaft, und wir wissen auch nicht, wie diese Entwicklungen zu steuern wären, selbst wenn wir uns über die erwünschten Ergebnisse klar wären." (Vest 1996)
Bringt uns der weltweit-vernetzte Informationsmarkt dem Traum der Aufklärung einer zensurfreien Mitteilung näher oder entstehen, ähnlich wie im Falle des 'freien' Austausches von Waren, neue Formen von Krieg und Unterdrückung? Eine UN-Informationsagentur könnte als Katalysator wirken. Wir sollten uns dabei weder durch die gegenwärtige prekäre finanzielle Lage der UN noch durch die schon unternommenen und zum Teil fehlgeschlagenen Anstrengungen diesbezüglich entmutigen lassen. Eine solche Agentur könnte weltweite virtuelle Agenten vernetzen und bedürfte keineswegs eines aufgeblähten und teuren Verwaltungsapparats. Politische Institutionen bedürfen aber öffentlicher Foren im Kantischen Sinne, eine Rolle, die in der "Gutenberg-Galaxis" (McLuhan) vor allem die Pressenfreiheit erfüllte (und noch erfüllt). 

Kant konnte nicht voraussehen, dass die Welt der Gelehrtenschriften sich zu einer unüberschaubaren Gutenberg-Galaxis des Gedruckten entwickeln würde, und er konnte auch nicht die heute im Entstehen sich befindende GOLEM-Galaxis erahnen (Capurro 1995). Für ihn bestand das Problem des freien Mitteilungsraums des Gedruckten darin, die Macht von Politik und Kirche 'in theoreticis' einzuschränken. 

Heute hat sich die Situation teilweise umgedreht: Die Regierungen stehen vor der Frage, wie sie, angesichts der weltweiten Vernetzung, ihre relative Autonomie aufrechterhalten können. Die Spannungen zwischen individueller und kollektiver informationeller Selbstbestimmung wachsen. Schritte zu einem Weltinformationsrecht sind notwendig. 

Aber wir brauchen, darüber hinaus, die Pflege einer Weltinformationskultur. Auch wenn die Diagnose, wir befänden uns auf dem Weg in eine Gesellschaft der Kommunikationslosigkeit überzogen erscheinen mag (Galeano 1996), ist es nicht zu übersehen, daß Herrschaft und Ausbeutung in Weltpolitik und Welthandel durch die elektronische Informationszirkulation wesentlich mitbestimmt werden. Information ist eine Ware, welche dem Prozeß von Angebot und Nachfrage untersteht. Sie ist aber auch eine diese Prozesse mitbestimmende Komponente. Als Ausgleich zu dieser Ökonomisierung des Wissens sollten wir im Rahmen einer Weltinformationskultur tradierte Strukturen des freien Meinungsaustausches, wie z.B. öffentliche Bibliotheken, modernisieren und neue Strukturen einer freien, elektronisch vermittelten Weltöffentlichkeit gestalten und schützen. 

Kants duales System muß sowohl mit Bezug auf die Weltvernetzung als auch auf die Rolle der UN reformuliert werden. Dabei mag die Frage nach dem Schutz des eigenen Vernunftgebrauchs gegenüber der politischen Macht sich teilweise umgekehrt haben: Freies Angebot und weltweite Zugänglichkeit der Netze stehen oft im Widerspruch zu einzelstaatlichen Gesetzen, ja zu einem ganzen gesellschaftlichen System. Die selbstregulierenden Kräfte der Netzteilnehmer sowie staatliche Maßnahmen reichen oft nicht aus, um die bad guys aus dem Verkehr zu ziehen, so daß eine institutionelle Weltinstanz zur Lösung von Konflikten beitragen könnte, ohne sie aber zu einer Weltzensurbehörde zu erheben. 

In einem vernetzten Weltinformationsmarkt stehen Fragen der Ausbeutung, Monopolisierung und Kolonialisierung durch staatliche und nicht-staatliche Akteure auf der Tagesordnung. Ihre Kehrseite sind Informationsutopien und -ideologien. Was ist Aufklärung heute? Sie ist Aufklärung über die Aufklärung. Anstatt einem bestimmten angeblich verunreinigten Kommunikationsideal nachzutrauern, sollten wir zum Beispiel darüber nachdenken, ob die Weltvernetzung uns global näher, ich meine, weltvernetzt näher zueinander bringt, oder ob die Kluft zwischen der ersten und der dritten Welt sich weiter verschärft. Diese Kluft zwischen Informationsreichen und Informationsarmen ist noch kaum erforscht, ja diese Begriffe müßten erst genau analysiert werden. 

Die Welt der Information ist die Welt der Meinungen, der doxa. Sie ist die Kehrseite der Aufklärung im Sinne der episteme von Kants Gelehrtenrepublik. Beides, doxa und episteme bedingen sich gegenseitig. Der Boden, auf dem die Kantische Gedankenfreiheit steht, ist die Mitteilungsfreiheit. Im Unterschied zum damaligen Aufklärungsideal, ziehen wir aber die Grenze zwischen doxa und episteme nicht mehr so deutlich. Denn Wissenschaft ist dadurch ausgezeichnet, daß ihre Aussagen begründete oder bewährte Meinungen sind, wie die Wisssenschaftstheorie dieses Jahrhunderts lehrt. Ferner können wir aus dem Abstand von zweihundert Jahren eine explosionsartige Zunahme der Meinungsdiffusion, über staatliche Grenzen hinweg, feststellen. 

Wir müssen nicht, wie noch Kant, um ein Minimum an Mitteilungsfreiheit kämpfen, sondern wir haben die Qual der Wahl. Deshalb auch die These: Aufklärung heute ist Aufklärung über Aufklärung. Wir müssen dabei nicht nur lernen mit dem Informationsüberfluß umzugehen, sondern auch neue Formen von Ausbeutung aufdecken und wir müssen Strukturen eines sozialen Informationsmarktes schaffen. Letztlich müssen wir den Mythos Information selbst aufklären. Denn nachdem die politischen und religiösen Vormünder durch leidvolle Erfahrungen relativiert wurden, wäre es möglich, daß der Wunsch: 

"Habe ich ein Buch, das für mich Verstand hat, einen Seelsorger, der für mich Gewissen hat, einen Arzt, der für mich Diät beurteilt u.s.w., so brauche ich mich ja nicht selbst zu bemühen" (Kant 1923, AA VIII),
daß dieser Wunsch also durch: 'Habe ich einen Netzanschluß, der mich mit Meinungen und Gewissen versorgt usw.' ersetzt wird, so daß der Entschluß sich des eigenen Verstandes zu bedienen, lahmgelegt wird. Man sieht, die Probleme einer heutigen Informationsethik zeigen sich bereits umrißhaft. 
  

LITERATUR

Capurro, R.: Leben im Informationszeitalter. Berlin 1995.    

Capurro, R., Wiegerling, K., Brellochs, A. Hrsg.: Informationsethik, Konstanz 1995.    

Galeano, E.: Vers une société de l'incommunication? In: Le Monde Diplomatique, 16, Janvier 1996. 

Habermas, J.: Kants Idee des Ewigen Friedens. Aus dem historischen Abstand von 200 Jahren. In: Information Philosophie 5, Dezember 1995, S. 5-19. 

Heidelmeyer, W. Hrsg.: Die Menschenrechte. Erklärungen, Verfassungsartikel, Internationale Abkommen, Paderborn u.a. 1982, 3. Aufl. 

Kant, I.: Gesammelte Schriften. Hrsg. Preuss. Akademie der Wissenschaften, Berlin 1910 ff. 

Vest, Ch. M.: Aus dem Brevier des Unwissens. In: DIE ZEIT, Nr. 2, 23. Februar 1996, S. 56. Vgl. Report of the President for the Academic Year 1994-1995: https://web.mit.edu/president/communications/rpt94-95.html We do not know what the consequences will be for the nation state of the explosion in networked electronic communications. The enormous collective bandwidth of the Internet makes it quite unlike the telephone, and it has the potential to create a new kind of "society," an entity in itself. We cannot predict if we will have a society of very local nets, centered around individuals and small groups, or a massive global society. We do not know the consequences in either case, nor how to steer these developments even if we could determine what outcome is desirable.

Letzte Änderung: 23. April 2024
   
 
 
   

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