INFORMATIONSETHOS UND INFORMATIONSETHIK

Gedanken zum verantwortungsvollen Handeln im Bereich der Fachinformation

 
Rafael Capurro
  

 

 
 
Vortrag auf dem Deutschen Dokumentartag 1987 in Bad Dürkheim. Zuerst erschienen in: Nachrichten für Dokumentation (Information. Wissenschaft & Praxis) 39 (1988) 1-4.  
 
 

 
INHALT

Einleitung  
I. Informationsethos und Informationsethik.  
II. Fachinformation und ihre Verfallsformen  
III. Die Forderung nach einer demokratischen Zugänglichkeit  
Schluß  

Anmerkungen  
  
 

 
  
  
Kurzfassung
Der Unterschied zwischen "Informationsethos", d.h. die herrschenden Informationsgewohnheiten einer Gruppe oder Gesellschaft und "Informationsethik", d.h. die kritische Begründung moralischer Soll-Vorstellungen im Bereich der Fachinformation, bildet den Ausgangspunkt dieser Überlegungen. Ihre Kernthese besagt, daß der Staat eine originäre Verantwortung im Hinblick auf die Demokratisierung des Zugangs zu elektronischer Information hat. Das "Netz" des öffentlichen Bibliothekswesens könnte hier eine entscheidende Rolle spielen. 
 

Abstract
The information habits of a group or society ("information ethos") and the critical appraisal of moral norms in this field ("information ethics") are the key concepts of these reflections. The responsibility of the state with regard to the access to electronic information is underlined. The "network" of public libraries should play a major role in the process of socializing electronic information.
 
 
  
  
EINLEITUNG

Wonach soll sich verantwortungsvolles Handeln in einem bestimmten Bereich, etwa dem der Fachinformation, richten? Wer so fragt, möchte wahrscheinlich drei Arten von Richtlinien oder Normen seines Handelns ausfindig machen, nämlich:  
  • technische Vorschriften, die zur Erreichung der gewünschten Zwecke dienen sollen, ohne aber darauf zu achten, ob diese Zwecke "gut" oder "böse" sind;
  • pragmatische Ratschläge, die das Wohlgedeihen eines bestimmten Handlungsbereiches ermöglichen sollen;
  • sittliche oder moralische Gebote, die dem Handeln den eigentlichen menschlichen d.h. freien Charakter geben, indem sie es vor dem Hintergrund eines unantastbaren Horizontes, vergleichbar dem der Naturgesetze, stellen.
Bekanntlich hat Kant, der in seiner Grundlegung zur Metaphysik der Sitten auf diese drei Aspekte hinweist (1), das allgemeine Gesetz des sittlichen Handelns folgendermaßen formuliert:  
"handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, daß sie ein allgemeines Gesetz werde." (2)
Heider Müller-Merbach, ehemaliger Präsident der International Federation of Operational Research Societies stellte kürzlich die Frage nach dem Handlungsschwerpunkt der "O.R. community" in bezug auf jene drei von Kant aufgezeichneten Möglichkeiten menschlichen Handelns (3). Was der O.R. community recht ist, sollte uns billig sein.  

Zunächst sollten wir uns aber im Klaren sein, daß die ethische Fragestellung keineswegs in einen Rigorismus der leeren Formeln oder, noch schlimmer, im schwärmerischen Ton einer "Sonntagspredigt" enden bzw. damit beginnen muß. Ganz im Gegenteil! Es wäre wiederum eine Naivität (vermutlich mit schlimmen Folgen) zu glauben, daß wir die Ziele unseres Handelns, in diesem so wie in jedem anderen Bereich, gewisermaßen ab ovo setzen können. Wenn wir also auf der einen Seite nicht einfach bereit sind, sittliche Gebote dogmatische zu akzeptieren und wir uns, auf der anderen Seite, eine sittliche Handlung nicht vorstellen können, die etwa nur auf utilitaristische Kriterien (oder auf "pragmatische Ratschläge" also) gründet, dann bleibt nur der Weg einer offenen ethischen Reflexion übrig. Damit meine ich eine Reflexion, die sowohl empirisch-deskriptiver als auch normativer Natur sein sollte (4).  
 

I. INFORMATIONSETHOS UND INFORMATIONSETHIK

Diese Reflexionsarten haben als Gegenstand das, was man mit den Begriffen "Ethos" bzw. "Ethik" bezeichnen könnte. Unter "Informationsethos" sind also Sitten und Gewohnheiten einer bestimmten Gruppe oder Gesellschaft in Bezug auf den Erwerb, die Speicherung, die Vermittlung und die Nutzung von Wissen zu verstehen. Die empirische Analyse dieses Sachverhalts ist Sache verschiedener Wissenschaften, wie etwa der Ethnologie, Geschichte, Soziologie, Psychologie usw. Mir scheint, daß eine solche Analyse in unserem Bereich weitgehend fehlt. Die Untersuchung der jeweils herrschenden Informationsgewohnheiten sowie der damit zusammenhängenden Wertmaßstäbe liefert aber keine Soll-Aussage. Diese ist Sache einer "Informationsethik", d.h. der Analyse und Begründung dessen, was getan werden sollte. Eine normativ-ethische Reflexion kann sich zunächst am geltenden Recht, etwa in unserem Fall, am Art. 5 GG, orientieren und sich in einem bestimmten juristischen Rahmen entfalten. Sie kann aber die Frage grundsätzlich behandeln, z.B. als Teil einer philosophischen Anthropologie und somit nicht nur das vorherrschende "Ethos" in Frage stellen, sondern auch auf die u.U. ungenügende Tragfähigkeit der rechtlichen Grundlagen hinweisen (5). Schließlich besteht auch die Möglichkeit, im Rahmen einer "metaethischen" Reflexion, die Formen moralischer Aussagen und Argumente in unserem Bereich zu untersuchen.  

Eine Informationsethik ist nur in groben Umrissen und in wenigen Ansätzen vorhanden (6). Besonders zu erwähnen sind aber in diesem Zusammenhang die von EUSIDIC entwickelten "Codes of Practice", die die Tradition von Verhaltenskodizes etwa in der Medizin (Hypokratischer Eid), Psychologie, Chemie, Ingenieurwissenschaften usw. fortführen (8). Sie umfassen bisher die folgenden sechs Bereiche: Produzenten von Datenbasen, Host, Telekommunikation, Electronic Mail, Informationsvermittler und Downloading. Ein weiterer Verhaltenskodex zum Bereich "Endnutzer" ist in Vorbereitung. So notwendig diese Kodifizierung ethischer Verhaltensnormen auch ist, sie kann nicht darüber hinweg- täuschen, daß sie, so wie sonstige Verhaltendkodizes auch, lediglich als ein möglicher bereichsinterner Rahmen für die Diskussion der konkreten seitens unvorhergesehenen, ethischen Konflikte aufzufassen ist. Das heißt, mit anderen Worten, daß ein solcher Kodex nicht zu einer Art "Beruhigungsmittel" bzw. zu einer "Reinhaltungsweste" werden darf. Kodizes lassen ferner, aufgrund der bereichsinternen Geltung, die Einbettung der Probleme in größeren und vielfältigen Bedeutungs- zusammenhängen außer acht. Solche "makroethischen" Aspekte sind aber gerade diejenigen, die nach einem offenen, nicht fixierten Diskurs verlangen. Warum? Weil es, zumindest für Menschen, nicht möglich ist, weder die Entwicklung eines Bereiches vollständig zu prognostizieren, noch all die, diesen Bereich beeinflußenden, Außenparameter zu beachten, geschweige denn über das "Gute" und "Böse" im voraus eindeutig zu entscheiden. Hier wie anderswo, aber besonders im sich rasch verändernden und im Ausmaß seiner Auswirkungen kaum zu überschätzenden technologischen Bereich, brauchen wir nicht eine resignierende Skepsis, sondern einen wachenden Diskurs, der die möglichen Verabsolutierungen und interessengebundenen Verzerrungen in Frage stellt. Dabei geht es also nicht primär um "technische Vorschriften" und "pragmatische Ratschläge", sondern um die Einbettung des Bereiches in die offene Gesamtheit ethischer Handlungsmöglichkeiten, in der der Mensch die Entfaltung seiner Menschlichkeit, d.h. Freiheit und Würde anstreben kann. Welche Verfallsformen drohen, aus ethischer Sicht, durch die Entwicklung im Bereich der Fachinformation?  
  

II. FACHINFORMATION UND IHRE VERFALLSFORMEN

Ich möchte drei Aspekte nennen, die mir besonders wichtig erscheinen. Erstens könnte Information, insbesondere in ihrer elektronischen Gestalt, gerade die Barrieren aufbauen bzw. vermehren, die es, aufgrund der vorangehenden "Krise", abzubauen galt. Das heißt, daß anstelle einer Reduktion von Komplexität eine unkontrollierte Informationsvermehrung stattfindet. Joseph Weizenbaum hat in einem mit Klaus Haefner geführten SPIEGEL-Gespräch auf die "Explosion des Quatsches" hingewiesen (9). Wersig hat ebenfalls von einer "Quatsch-Explosion" sowie von der dadurch verursachten Bedrohung der "Verantwortungsbereitschaft" (sowie der "Risikobereitschaft" und des "Selbstwertgefühls") gesprochen, der man nur entgegnen kann, indem man auf der einen Seite auf die Grenzen der kalkülisierbaren Information hinweist, während, auf der anderen Seite, die Möglichkeiten der Wissensgestaltung, also der "In-formation" entfaltet werden (10).  

Das führt uns unmittelbar zum zweiten Aspekt, nämlich zu der Möglichkeit einer Situation, in der das Desinteresse an Information oder Fachinformation wächst, sei es aufgrund eines Informationsmangels (man hungert, sozusagen, im Überfluß) oder eines bloß quantitativen Informationskonsums, was letztlich zu einem allgemeinen "Verblödungsprozeß" beitragen kann. Diesem Verfall könnte man, m.E., nur mittels eines "Versinnbildlichungsprozesses" entgegensteuern. Damit meine ich die nicht nur individuelle, sondern auch gesellschaftliche Fähigkeit eines hermeneutischen, d.h. kritisch-auslegenden Umgangs sowohl mit dem eigenen als auch mit dem "fremden" Wissen. Wir sind aber, m.E., noch weit davon entfernt, diese Fähigkeit an Schulen und Hochschulen so zu fördern, wie es angesichts der "drohenden" Informationsgesellschaft nötig wäre. Das bedeutet, mit anderen Worten, daß eine "Informationsethik" Hand in Hand mit einer "Informationsästhetik" gehen muß, d.h. daß wir den ethischen Rahmen unserer Handlungen stets in Zusammenhang mit einem sinnstiftenden Prozeß sehen müssen. Unter "ästhetischer Handlung" verstehe ich unsere Möglichkeit, die Realität so zu gestalten, daß sie zu einer Quelle von Interpretationen werden kann. Die Grundlage eines solchen "ästhetischen" Prozesses ist in unserem Fall die Sprache, d.h. das lebendige Gespräch, etwa zwischen Völkern und Kulturen, von wo aus das fragmentarische Wissen, die Information in elektronischer Gestalt also, ihren konkreten möglichen Sinn erst gewinnen kann.  

Der dritte Aspekt, der mit den beiden anderen eng zusammenhängt, ist die Gefahr einer Entstehung von Wissensmonopolen aufgrund einer einseitigen Privatisierung des Informationswesens. Das könnte den mit der Aufklärung begonnenen Prozeß der Demokratisierung des Wissens, etwa durch die Schaffung von allgemeinzugänglichen Bibliotheken, gefährden. Hier sehe ich eine ethische Hauptverantwortung des Staates in unserem Bereich, nämlich in der Erhaltung bzw. Schaffung eines demokratischen Zugangs zur Information in ihren vielfältigen Formen. Das öffentliche Bibliothekswesen liefert, glaube ich, ein noch gültiges Paradigma für verantwortungsvolles staatliches Handeln im Bereich der Fachinformation. Meine Kernthese besagt, daß der Staat eine besondere originäre (keine subsidiäre) Verantwortung im Prozeß der Sozialisierung der Fachinformation hat. Warum soll der Staat hier eine Verantwortung tragen und worin liegt die Besonderheit? Der erste Teil dieser Frage weist, wie schon erwähnt, auf den seit der Aufklärung einsetzenden Demokratisierungsprozeß hin, wozu auch die Wissensproduktion und -verbreitung gehören. Das Besondere dieser Verantwortung liegt darin, daß der Staat dem Charakter der Allgemeinnützlichkeit des Wissens und insbesondere des Fachwissens Rechnung tragen sollte. Wenn also der Staat die zunehmende Privatisierung des Bereichs der elektronischen Fachinformation fördert, sollte er zugleich (!) eine demokratische Zugänglichkeit garantieren.  
  
  

III. DIE FORDERUNG NACH EINER DEMOKRATISCHEN ZUGÄNGLICHKEIT

Wie läßt sich eine solche Forderung verwirklichen?  
  

1. Das Paradigma des öffentlichen Bibliothekswesens

Das  (besonders seit der Aufklärung) staatlich geförderte und gepflegte System des öffentlichen Bibliothekswesens kann als paradigmatische "Lösung" des Spannungsverhältnisses zwischen dem allgemeinen Interesse am gedruckten Wissen und seiner Vermarktung durch das privatisierte Verlagswesen dienen. Der Weg zu dieser "Lösung" war nicht leicht. Die Ansätze im 19. Jh., im Zeitalter der Industrialisierung also, waren noch zaghaft. Die Suche nach einer Fortsetzung dieses Weges dürfte aber, im Informationszeitalter, zunehmend zur Frage des "geistigen Überlebens" werden.  

Wenn also der Staat eine subsidiäre Rolle beim Angebot elektronischer Fachinformation spielen sollte, dann muß er ein Mindestmaß an öffentlicher Zugänglichkeit garantieren. Das soll nicht unbedingt "Information zum Nulltarif für alle" bedeuten, sondern hier könnte eine gestaffelte Struktur geschaffen werden. So könnte z.B. eine Stadtbibliothek gesonderte Mittel für die Nutzung von BIBLIODATA bekommen, während die Bibliothek des Chemieinstituts der Universität XY eine staatlich geförderte Zugangsmöglichkeit zu Chemical Abstracts hätte, was ja zum Teil bereits geschieht.  

Somit könnte die bereits bestehende Bibliotheksstruktur als Grundlage des staatlichen Handelns zum Zwecke der Sozialisation der Fachinformation dienen. Ein staatliches Programm müßte aber hier modellhaft wirken und den Übergang zur Akzeptanz, sowohl seitens der Bibliotheken als auch der Nutzer, ermöglichen. Aufgrund der Kulturhoheit der Länder ist eine sorgfältige Planung und Koordination notwendig.  
  

2. Staatliche Verantwortung bei der Produktion elektronischer Fachinformation

Es ist allgemein bekannt, daß die durch private Verlage gedruckte und vermarktete Fachinformation vielfach das Ergebnis öffentlich finanzierte Forschung (und Lehre) ist. Dieser Sachverhalt gilt also um so mehr im Falle der bibliographischen Datenbasen sowie auch der sog. "Quellen-Datenbasen". Hier muß der Staat das Prinzip der Allgemeinnützlichkeit in die Waagschale werfen, bevor er sich zu einer Privatisierung der Datenbasen-Produktion entschließt. Da die Privatwirtschaft stets mit utilitaristischen Kriterien arbeitet, ist darüber hinaus notwendig, daß der Staat seine besondere Verantwortung übernimmt, gerade in den Gebieten, die zwar von allgemeinem Interesse sind, die aber, aus welchen Gründen auch immer, sind nicht vermarkten lassen. Das geschieht zwar bereits, aber eine verstärkte Förderung der Fachinformation in den sog. "Geistes- und Sozialwissenschaften, also jener Wissenschaften, die sich kaum "industriemäßig" vermarkten lassen, findet kaum mehr Achtung. Ferner müßte man in diesem Zusammenhang bedenken, daß im geistes- und sozialwissenschaftlichen Gebiet nicht nur Fachinformationen für die Forschung, sondern in zunehmendem Maße für den Bürger von praktischer Bedeutung sind. Hier könnte der Staat modellhaft jene "databases for everyman" schaffen, die dem Ausdruck einer Informationsgesellschaft einen sozialen Sinn geben würden.  

Die staatliche Verantwortung bei der Produktion elektronischer Fachinformation ergibt sich sowohl als logische Folgerung des eigenen Engagements in Forschung und Lehre als auch aufgrund des sozialen Auftrags. Diese beiden Aspekte gelten auch für den folgenden Punkt.  
  

3. Staatliche Verantwortung beim Angebot elektronischer Fachinformation

Wenn ein Nebeneinander von privaten und staatlichen Hosts bestehen soll, dann muß der Staat auch dafür sorgen, daß die dort angebotenen Informationen, etwa nach dem oben angedeuteten "Stufen-Modell", nicht nur im Prinzip, sondern auch in einem sozial gerechten Sinne zugänglich werden. Inwiefern hier nicht nur die staatlichen Forschungs- und Lehrinstitutionen, sondern auch Teile der Privatwirtschaft (etwa kleine und mittlere Unternehmen) im Rahmen einer sozialen Informationspolitik berücksichtigt werden sollten, ist nicht nur eine Sache des politisch-wirtschaftlichen Kalküls, sondern auch der konkreten finanziellen Grenzen des Staates.  

Man könnte erneut in diesem Zusammenhang auf das Paradigma des öffentlichen Bibliothekswesens hindeuten. In seinem Buch "Der Verlust des Denkens" schreibt der amerikanische Wissenschaftler Theodore Roszak, unter dem Titel "Die öffentliche Bibliothek: Das fehlende Glied des Informationszeitalter", folgendes:  

"Es ist eine merkwürdige Tatsache, daß in der heutigen Diskussion um Information so selten von Bibliotheken die Rede ist . [...] All das ist sehr bedauerlich, denn wenn computerisierte Informationsdienste überhaupt einen natürlichen Platz in der Gesellschaft haben, dann in der öffentlichen Bibliothek. Dort kann die Macht und die Reichweite der Technologie bei gleichzeitiger demokratischer Offenheit maximiert werden." (11)
Roszak berichtet anschließend von nützlichen Suchaktionen in Datenbanken, durchgeführt von der Los Angeles Public Library sowie von der San Francisco Public Library. Er schreibt:  
"Hier also, in den Bibliotheken der Nation, haben wir ein bereits existierendes Netzwerk, das sich über die ganze Gesellschaft erstreckt, fast in jedem größeren Bezirk eine Station besitzt und von erfahrenen Leuten betreut wird. Wenn die notwendigen Geräte für computerisierte Nachschlageeinrichtungen in den örtlichen Bibliotheken konzentriert wären oder, was aus wirtschaftlichen Gründen noch besser wäre, wenn jede örtliche Bibliothek an ein großzügig finanziertes regionales Referenzzentrum angeschlossen würde, wäre das der billigste und schnellste Weg für die breite Öffentlichkeit, freien Zugang zu all den Vorteilen zu gewinnen, die das Informationszeitalter zu bieten haben mag. Private, profitorientierte Informationsdienste auf Computerbasis (von denen es eine ständig wachsende Zahl gibt) sind kein geeigneter Ersatz für die Dienste, die eine Bibliothek als öffentliche Nachschlageeinrichtung zu bieten vermag, wenn sie nur die Chance bekommt zu zeigen, was sie leisten kann." (12)
Roszak fordert u.a., daß diese Informationsdienste sich nicht lediglich auf akademische Belange einschränken, sondern ein breites Spektrum sozialer Bedürfnisse (wie z.B. Rechtsbeistand, Mietrecht, Arbeitslosengeld, Ausbildungsmöglichkeiten, Gesundheits-, Wohlfahrts- und Verbraucherprobleme) berücksichtigen sollten. Obwohl also Roszak von "public libraries", d.h. von öffentlichen Bibliotheken im engeren (US-amerikanischen) Sinne spricht, meint er letztlich das gesamte Netz des öffentlichen Bibliothekswesens. Ein Überdenken der Aufgaben und Ziele unserer bundesrepublikanischen öffentlichen Bibliotheken wäre in diesem Zusammenhang wünschenswert.  

Viele dieser Gedanken sind weder neu noch besonders originell. Sie wurden z.B. von Klaus Lenk mehrfach geäußert (13). Sie sind nicht besonders originell, da sie lediglich eine in einer freiheitlichen Demokratie selbstverständliche Soll-Aussage auf den Bereich der Fachinformation applizieren, nämlich die der Mitteilungsfreiheit. Außerdem liegen diese Gedanken bereits zum Teil der gegenwärtigen Informationspolitik der Bundesregierung zugrunde. Sie könnten aber vielleicht in einigen Bereichen deutlicher zum Ausdruck und konsequenter verfolgt werden. Wenn also der Staat dem Warenaspekt der elektronischen Fachinformation Rechnung tragen will, dann muß er auch dafür sorgen, daß diese "Ware" ihre ursprüngliche soziale Dimension wieder gewinnt. Zugegeben: Auch die Demokratisierung des gedruckten Wortes hat Zeit in Anspruch genommen.  

Ich fasse zusammen. Wenn also, so könnten wir mit Kant argumentieren, dein Handeln im Bereich der Fachinformation zur Desorientierung, "Verblödung" und Monopolisierung führt, so daß du daraus keine allgemeine Maxime machen kannst (da du sonst die sichere Zerstörung des Menschen in seiner Würde erreichtest), dann ist deine Handlung ethisch nicht zu rechtfertigen und, so könnten wir anschließend sagen, sie wird sicherlich auch nicht zu einer sinnstiftenden d.h. ästhetischen Gestaltung dieses Gebietes verhelfen. Wir sehen also, daß eine informationsethische Reflexion, wie sie hier nur angedeutet werden konnte, Hand in Hand mit einer konkreten geschichtlichen Reflexion über das jeweils herrschende "Ethos" geht. Das bedeutet u.a., daß im Rahmen einer freiheitlichen Demokratie, Information nicht bloß zu einer Ware reduziert werden darf, die es lediglich gut zu vermarkten, sondern daß sie eine genuine menschliche Dimension darstellt, die es zu erhalten, pflegen und gestalten gilt. Wir dürfen also Information bzw. Fachinformation nicht losgelöst von den anderen Dimensionen sehen, aus denen sie ihren Sinn erst erhält. Diese sind:  
  

  • der Bedarf menschlichen Handelns an Orientierungswissen;
  • das Recht eines jeden, sich frei mitzuteilen bzw. von den freien Mitteilungen anderer zu erfahren;
  • die Vielfalt menschlicher Wissensformen mit ihrem unterschiedlichen Leistungssinn;
  • das menschliche Verstehen: Wenn Informationen mögliche Antworten sind, dann müssen wir erst das Fragen lernen, d.h. wir müssen vielleicht zuerst lernen, daß nur wer zu fragen weiß, auch Informationen als Antworten, die stets vor einem Horizont der Fragwürdigkeit zu sehen sind, aufzufassen vermag. Das ist etwas, daß, angesichts der kommenden vermutlich sich rasch und in vielen Lebensbereichen verbreitenden KI-Systeme, immer mehr an Bedeutung gewinnen sollte.
Mit anderen Worten, im  Informationszeitalter brauchen wir eine "hochentwickelte" Hermeneutik (14). Damit meine ich nicht bloß eine zusätzliche wissenschaftliche Disziplin, die sich "mit dem Verstehen beschäftigt", sondern die tatsächliche Kultivierung sinnstiftender Sprech- und Sprachhandlungen, also der Sprachpflege in Wort und Schrift. Dies betrifft u.a. die schöpferische Fähigkeit im Umgang mit der eigenen Sprache sowie die Aneignung von fremden Sprachen und ihren Werken, d.h. von anderen Zugangsformen zur gemeinsamen "Realität". Ich meine, daß so etwas in einer durch die Informations- und Kommunikationstechnologien "zusammengeschrumpften" Welt nicht nur eine "schöne Sache", sondern eine Sache des geistigen Überlebens ist. In einem mehrsprachigen Kontinent wie Europa ist dies sogar eine "conditio sine qua non".

SCHLUSS

Wenn wir also, zum Schluß dieser Ausführungen, beim Zusammenhang zwischen Sprache und Information angekommen sind, dann ist das vielleicht kein Zufall (15). Im "Rausch" der Sprachmanipulation könnten wir nämlich vergessen, daß Sprache nicht lediglich ein Instrument zur Fixierung und Vermittlung von Informationen, sondern eine hochentwickelte, über Jahrtausende gewachsene, "weiche Technologie" ist (16), die es, ähnlich wie die Wälder und die Luft, zu schützen und zu pflegen gilt, wollen wir die "sprachfähigen" Wesen bleiben, die wir (noch) sind. Hier liegt vielleicht auch die tiefste ethische (und ästhetische) Herausforderung, die die "stille Revolution", nämlich die der Informationstechnologie, an uns "sprachbedingte" Wesen stellt. Vielleicht werden wir sie aber, wie bei der Ökologie, erst begreifen, wenn es fast zu spät ist.  

Was gehört also zum verantwortungsvollen Handeln im Bereich der Fachinformation? Verantwortungsvolles Handeln setzt immer die Bewegung der Reflexion voraus. Wir müssen also erst ein breites öffentliches Engagement in einem ethischen Diskurs fördern, und dieses im Entscheidungsfindungsprozeß mit einbeziehen.  

Zweitens, müssen wir die wissenschaftliche Analyse unseres "Informationsethos" vorantreiben. Unser Informationszeitalter wird erst einen Sinn gewinnen, wenn wir in der Lage sind, seine "glänzenden" Leistungen in Beziehung zu den anderen reichhaltigen Formen der zwischenmenschlichen Mitteilung zu setzen. Dies zu erforschen könnte als eine "schöngeistige" Beschäftigung aufgefaßt werden. Aber vielleicht wollen wir auch in diesem Bereich nicht ganz "sinn-" bzw. "sprach-los" sein. Informationsethos und Informationsethik: auf das "und" kommt es also an!  

 

 
    
  

ANMERKUNGEN
  
1. I. Kant: Grundlegung zur Metaphysik der Sitten. Frankfurt a.M. 1974, BA 43-44   

2. ebda. BA 52. Eine andere Formulierung des "kategorischen Imperativs" lautet: "handle so, als ob die Maxime deiner Handlung durch deinen Willen zum allgemeinen Naturgesetze werden sollte." (ebda.) In der Kritik der praktischen Vernunft lautet die Formulierung: "Handle so, daß die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könne." (A 54)   

3. H. Müller-Merbach: Kant's Three Categories of Action. In: DGOR-Bulletin, Nr. 35,    
S. 9   

4. Vgl. O. Höffe: Lexikon der Ethik. München 1980, Stichwort "Ethik".   

5. Auf den Unterschied zwischen "Ethos" und "Ethik" im Bereich der Computertechnologie hat zuerst Carl Mitcham hingewiesen. Vgl. C. Mitcham: Computer Ethos, Computer Ethics. In: Research in Philosophy and Technology 8 (19859 S. 267-280. Vgl. v.Vf.: Zur Computerethik. Ethische Fragen zur Informationsgesellschaft. In: Hans Lenk, Günther Ropohl, Hrsg.: Technik und Ethik. Stuttgart 1987. S. 259-273.   

6. Vgl. v.Vf.: Moral issues in information science. In: Journal of Information Science 11 (1985) s. 113-123.   
 
7. Vgl. EUSIDIC Codes of Practice (European Association of Information Services, P.O. Box 429 - London  W4 1UJ - England)   

8. Vgl. Stephan Schwarz: Research, integrity and privacy. Notes on a conceptual complex. In: Social Science Information 18, 1 (1979) S. 103-136.   

9. "Es ist eine Explosion des Quatsches", DER SPIEGEL, 2. März 1987, Nr. 10,    
S. 92-112.   

10. G. Wersig: Informations-Explosion oder Quatsch-Explosion. In: Cogito 1/2 (1987) (bes. Teil 2 2-87, S. 32-35). Zur begriffsgeschichtlichen Deutung des Informationsbegriffs vgl. v.Vf. Information. Ein Beitrag zur etymologischen und ideengeschichtlichen Begründung des Informationsbeggriffs. München 1978, sowie v.Vf.: Was ist Information? Hinweise zum Wort- und Begriffsfeld eines umstrittenen Begriffs. In: H. Heilmann, Hrsg.: Handbuch der modernen Datenverarbeitung, 24 (1987) 133, S. 107-114.   

11. Vgl. Theodore Roszak: Der Verlust des Denkens. Über die Mythen des Computer-Zeitalters. München 1986, S. 252-3.   

12. ebda. S. 254-7   

13. Vgl. K. Lenk: Anforderungen der Kommunikationsgrundrechte an die Fachinformationsversorgung. In: Archiv für Urheber-, Film- und Theaterrecht 96 (1983)    
S. 5-39.   

14. Vgl. v.Vf.: Hermeneutik der Fachinformation. Freiburg/München 1986. Ferner v.Vf.: Hermeneutics and the Phenomenon of Information. Zur "praktischen" Bedeutung der Hermeneutik für das "Design" von Informationssystemen vgl. T. Winograd, F. Flores: Understanding Computers and Cognition. A New Foundation for Design. New Jersey 1986, dazu v.Vf.: Die Informatik und das hermeneutische Forschungsprogramm. In: Informatik-Spektrum (1987) 10, S. 329-333.   

15. Vgl. C.-F. von Weizsäcker: Sprache als Information. In: ibid.: Die Einheit der Natur. München 1974, S. 39-60. Vgl. v.Vf.: Was ist Information? a.a.O. ferner v. Vf.: Heidegger über Sprache und Information. In: Philosophisches Jahrbuch 88 (1981), S. 333-344, sowie: Thesen zur sprachorientierten KI-Forschung. In: LDV-Forum  4 (1986) 2, S. 24. Zum Zusammenhang zwischen KI und Hermeneutik vgl. v.Vf.: Die Inszenierung des Denkens. In: Mensch - Natur - Gesellschaft (Innsbruck) 1 (1988).   

16. Vgl. Kennosuke Ezawa: Japans Weg in eine Informationsgesellschaft. In: Physikalische Blätter 41 (1985) 3, S. 71-73.


Letzte Änderung: 33. Juli 2017

   
 
 
    

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